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Förderrichtlinie Elektromobilität –
Aufruf zur Förderung von Elektro-Nutzfahrzeugen
für Handwerksunternehmen und KMU
Heute startet das BMVI im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität den fünften Förderaufruf zur Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und betriebsnotwendiger Infrastruktur.
Dieser richtet sich gezielt an Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein- und mittelständische Unternehmen, die zeitnah ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf batterie-elektrische Fahrzeuge umstellen wollen und dabei aufgrund bereits vorhandener oder kurz- bis mittelfristig geplanter weiterer Elektrofahrzeuge auch maßgebliche Investitionen in Ladeinfrastruktur vor Ort tätigen.
Der heutige Aufruf ist der Anfang für eine Reihe weiterer Aufrufe im Rahmen der neuen Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen und klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur.
Für den heute gestarteten Förderaufruf zur Förderung von Elektro-Nutzfahrzeugen für Handwerksunternehmen und KMU gilt das so genannte Windhundverfahren. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge des Einganges förderfähiger, vollständiger und fristgerecht eingereichter Anträge – bis zum vollständigen Verbrauch der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Der Förderaufruf endet am 14.09.2020.
Den Förderaufruf im Wortlaut sowie weitere relevante Dokumente bzw. Links finden Sie hier: