DER CLUB

ALKOHOLBESTIMMUNG IM BLUT

„Es ist für den Autofahrer nicht unwesentlich, etwas Bescheid zu wissen über die gesetzliche Handhabe der Blutalkoholbestimmung und ihre technische Ausführung. Die wichtigsten Punkte sollen deshalb kurz besprochen werden.“

Dies ist der Einstiegstext aus unserem Clubmagazin von 1953, Heft Nr. 6.
„Die Unfallursache durch Alkoholeinfluss ist nach statistischen Feststellungen in den letzten Jahren immer häufiger geworden“, führt Dr. med. Hans Wies weiter aus. Dann zeigt er im Text auf, welche Maßnahmen die Polizei- und Sicherheitsbeamten bereits damals bei Alkoholverdacht anordnen konnten. Jedoch war die Toleranz aus heutiger Sicht schier unglaublich. Es galt bei 0,8 Promille, dass eine Alkoholbeeinflußung möglich sei. 1,4 Promille galten als „Schwips“, wobei die sichere Führung eines Fahrzeuges in Frage gestellt wurde.
1,7 bis 2,2 Promille Blutalkohol wurde dann als starke Angetrunkenheit bezeichnet, die ein Führen des Fahrzeuges nicht mehr möglich machte. Bei bis zu 3,0 Promille galt man als große Gefahr für die Allgemeinheit. Nun, dem ist tatsächlich nichts hinzuzufügen.

Hier erscheinen uns die aktuellen Regeln doch deutlich sinnvoller zu sein. Und grundsätzlich gilt bei Genussmitteln, die Alkohol enthalten: Klasse vor Masse!

Wir wünschen euch bei der Lektüre des Artikels von 1953 viel Freunde, einen Rückblick auf eine sehr sinnvolle Entwicklung und eine immer gute Fahrt, die von Umsicht und Vernunft beeinflußt ist.

Euer WAC-Historienteam