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Corona-Schutz ist
Chefsache

Corona-Schutz ist Chefsache

Fast alle deutschen Arbeitgeber müssen die Gefährdungsbeurteilungen in ihren Betrieben aktualisieren, wenn sie ihre Mitarbeiter schützen und rechtssicher weiterarbeiten wollen. Daran erinnert die Expertenorganisation DEKRA vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Denn die neuen Risiken durch den Erreger SARS-CoV-2 betreffen alle Betriebe, in denen Menschen zusammenkommen und Infektionsgefahren bestehen.

  • Firmen müssen Gefährdungsbeurteilungen anpassen
  • SARS-CoV-2 am Arbeitsplatz dauerhaft berücksichtigen
  • Arbeitsmediziner und Arbeitssicherheitsfachkräfte sind gefragt

„Die Corona-Pandemie hat die meisten Betriebe völlig unvorbereitet getroffen, das macht gesundes und sicheres Arbeiten in diesen Tagen zu einer Aufgabe, die schwieriger geworden, aber nicht unlösbar ist“, beobachtet Dr. Karin Müller, Leiterin des Bereiches Mensch & Gesundheit bei DEKRA. „Die Unternehmer müssen vor dem SARS-CoV-2-Hintergrund alle Prozesse systematisch durchleuchten und auf den Prüfstand stellen, um weiterhin ihrer wichtigsten Arbeitgeberpflicht nachkommen zu können, nämlich die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen.“

Die Gefährdungsbeurteilung ist für den Gesetzgeber das zentrale Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Für jeden Arbeitsplatz-Typ im Unternehmen muss beurteilt werden, welche Gefahren für den Arbeitnehmer davon ausgehen können. Die Ergebnisse dieser Analyse sind die Grundlagen für alle weiteren Maßnahmen, technischen Prüfungen und Empfehlungen.

Durch das dauerhafte Auftreten des neuen Erregers SARS-CoV-2 müssen bestehende Gefährdungsbeurteilungen nun bezüglich der Infektionsgefahren ergänzt werden, betont jetzt DEKRA Expertin Dr. Müller hin. Gefragt sind Arbeitssicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner gleichermaßen: Denn die Schutzmaßnahmen betreffen organisatorische, technische und medizinische Maßnahmen.

Auch die psychischen Gefährdungen von Mitarbeitern, die bei der Arbeit einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt sind, müssen gesondert erfasst und bewertet werden. Das erwähnt ausdrücklich der neue „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im Arbeitsschutzgesetz ebenfalls vorgeschrieben.

Die Gefährdungsbeurteilung wird in Deutschland allgemein zu wenig beachtet. Nur rund sechs von zehn Unternehmen kommen dieser Pflicht im vollen Umfang nach, zeigt der jüngste DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2019, für den das Institut forsa im Auftrag von DEKRA 300 Mittelständler befragt hat. Vor allem kleinere Unternehmen haben Nachholbedarf.

DEKRA Experten unterstützen Unternehmen flächendeckend beim Arbeits- und Gesundheitsschutz, bei der arbeitsmedizinischen Betreuung und im Betrieblichen Gesundheitsmanagement. DEKRA verfügt darüber hinaus mit dem „DearEmployee-Verfahren“ über ein bundesweit einzigartiges digital gestütztes System zur Erfassung psychischer Gefährdungsbeurteilungen.

https://www.dekra.de/de/gefaehrdungsbeurteilungen

Tilman Vögele-Ebering
Pressesprecher Industrie

Wir danken unserem WAC-Firmenmitglied Dekra für den bereitgestellten Content.

Mehr Informationen unter: www.dekra.de