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Handlungsempfehlungen zum autonomen Fahren

  • Das Typgenehmigungsverfahren für automatisierte Fahrzeuge muss modernisiert werden. Kurzfristig gilt es, klare Regeln zur Ausnahmegenehmigung zu schaffen.
  • Die Bereitstellung von statischen und dynamischen Infrastrukturdaten in hoher Qualität wird die Einführung von automatisierten Fahrfunktionen beschleunigen. Es gilt, einheitliche Standards zum Austausch von Mobilitätsdaten zu schaffen. Nur so können eine einfache und weitreichende Vernetzung der Fahrzeuge und deren Integration in ein Mobilitätsökosystem gelingen.
  • Der Rechtsrahmen, einschließlich des Personenbeförderungsrechts, sollte weiterentwickelt werden, um autonomes Fahren und eine Personenbeförderung ohne Fahrer zu ermöglichen.
  • Die digitale Transformation der Mobilität, insbesondere das automatisierte und vernetzte Fahren, muss durch einen gesellschaftlichen Beteiligungsprozess begleitet werden.

Das autonome Fahren ist ein wichtiger Baustein der zukunftsfähigen Mobilität. Der zweite Zwischenbericht der AG 3 „Digitalisierung für den Mobilitätssektor“ beschreibt, was zu tun ist, damit automatisiertes und vernetztes Fahren erfolgreich und frühzeitig eingeführt und Teil eines multi- und intermodalen Mobilitätssystems werden kann. Es wurden die oben genannten vier zentralen Handlungsfelder identifiziert, die die ergebnisorientierte und konzertierte Zusammenarbeit zwischen Industrie, Politik, Zivilgesellschaft, Bund, Ländern und Kommunen erfordern, damit eine wirksame Implementierung bis 2025 und 2030 erreicht werden kann.

„Mit den im Bericht beschriebenen Handlungsempfehlungen benennen wir klar, wo die gegenwärtigen Herausforderungen bei der Umsetzung des autonomen und vernetzen Fahrens liegen. Insbesondere müssen die notwendigen technologischen Voraussetzungen in den Bereichen Infrastruktur, Vernetzung und Befähigung von Verkehrsträgern geschaffen werden. Die AG 3 wird im Mobilitäts-Reallabor konkrete digitale Innovationen erproben und optimieren. So wird die Mobilität der Zukunft schon heute gestaltet“, erläutert Klaus Fröhlich, Mitglied des Vorstands der BMW AG, Entwicklung und Leiter der AG 3 der NPM.

Digitalisierung, Vernetzung und Automatisierung verändern die automobilen Wertschöpfungs-ketten und die Mobilität der Zukunft grundlegend. Automatisierte und vernetzte Kraftfahrzeuge entlasten Fahrerinnen und Fahrer von Routineaufgaben, erhöhen die Verkehrssicherheit, bieten neue Möglichkeiten und Angebote im öffentlichen Personenverkehr und können zur Steigerung der Verkehrseffizienz und zur Reduzierung von Umweltbelastung beitragen. Neue Technologiefelder und Kompetenzen werden mit den klassischen Bereichen des Automobilbaus, des Maschinenbaus und der Elektrotechnik verknüpft. Autonome Fahrzeuge sind dabei wichtige Träger technologischer Anwendungen und Basisinnovationen wie Künstliche Intelligenz und Cloud Computing, von deren Entwicklung und Erprobung auch andere Industriezweige stark profitieren können. Automatisiertes und vernetztes Fahren und digitale Mobilität sind somit Treiber des Wandels.

Der Zwischenbericht der AG 3 steht als Download zur Verfügung.

Über NPM – Nationale Plattform Zukunft der Mobilität

Die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität bringt Experten aus Politik, privatem Sektor, Verbänden, Forschungseinrichtungen und NGOs zusammen, um Konzepte für eine nachhaltige, umwelt- und klimagerechte, bezahlbare und wettbewerbsfähige Mobilität in Deutschland zu entwickeln. Unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Henning Kagermann erarbeiten sechs Arbeitsgruppen technologieneutral verkehrsträgerübergreifende Handlungsempfehlungen an Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Mehr Informationen unter: www.plattform-zukunft-mobilitaet.de