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Höhere E-Auto-Prämie
beim Autogipfel 2019 beschlossen !

Der Kauf eines Elektroautos wird ab jetzt deutlich höher bezuschusst. Darauf haben sich die Regierung und Autoindustrie geeinigt. Damit sind Elektroautos preislich deutlich näher an Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb gerückt. Aber kommt das Engagement nicht viel zu spät? „Keineswegs,“ sagt VDA-Präsident Bernhard Mattes: „Wir machen jetzt große Anstrengungen zum richtigen Zeitpunkt.“ Bundesverkehrsminister Scheuer betont: „Wir müssen jetzt Tempo machen“.

Die Förderung ist vom Preis des Autos abhängig:

unter Listenpreis 40.000 Euro 

– 6.000 Euro für Elektro-Autos

– 3.000 Euro für Plug-In-Hybride 

über Listenpreis 40.000 Euro

– 5.000 Euro Elektro-Autos 

– 4.000 Euro Plug-In-Hybride 

Die Kaufprämie wird bis Ende 2025 verlängert. Die höheren Prämien sollen demnächst zur Verfügung stehen.

Wer zahlt die Kosten?

Die Automobilhersteller tragen die Hälfte des Umweltbonus. Den anderen Teil kommt vom Bund. Die Hersteller ziehen ihre Hälfte der Prämie bereits direkt im Kauf- oder Leasingvertrag ab. Für den Rest müssen die Käufer einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) stellen.
Der Antragsteller muss im Online-Portal der Bafa den Kauf- oder Leasingvertrag mit einer verbindlichen Bestellung einreichen.

Weitere Informationen

 

Wer ist Zuschußberechtigt?

Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine können einen Antrag stellen.

Wie passiert nach der Antragstellung?

Ist der Antrag genehmigt erhält der Einreicher den Zuwendungsbescheid. Spätestens neun Monate nach dem Erhalt muss der Kunden das Auto zulassen. Für den Verwendungsnachweises muss die Rechnung und die Zulassungsbescheinigung Teil I und II elektronisch eingereicht werden. Nach der Prüfung wird der Bundesanteil vom Umweltbonus auf das Konto des Käufers überwiesen.

Bis zu welchem Listenpreis kann eine Förderung erfolgen?

Der Netto-Listenpreis von 60.000 Euro wurde auf nun 65.000 Euro erhöht.

Mehr Informationen unter: www.bafa.de