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Synthetische
Dieselkraft­stoffe sollen
erlaubt werden

  • Mit Erfolg hat sich Baden-Württemberg im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates für eine Erlaubnis für den öffentlichen Vertrieb von synthetischen Dieselkraftstoffen eingesetzt. Diese können aus erneuerbaren Rohstoffen erzeugt werden.

    Das Land hat sich gestern im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats gemeinsam mit Brandenburg und Hamburg erfolgreich für eine Erlaubnis für den öffentlichen Vertrieb von synthetischen Dieselkraftstoffen eingesetzt. Dies gab Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut am Freitag, 15. November, bekannt. Der Antrag der drei Länder fordert, dass sogenannte Power-to-Liquid-Kraftstoffe nicht wie bisher an Tankstellen nur beigemischt, sondern auch als Reinkraftstoffe verkauft werden dürfen. Hierzu ist die Änderung einer Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes notwendig. „Um die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen, müssen wir in Zukunft vor allem im Schwerlastverkehr auf unseren Straßen und im Schiffsverkehr noch stärker auf Kraftstoffe aus erneuerbaren Energien setzen“, so Hoffmeister-Kraut.

    Synthetische Dieselkraftstoffe an öffentlichen Tankstellen

    Synthetische Dieselkraftstoffe können aus erneuerbaren Rohstoffen erzeugt werden und haben im Gegensatz zu konventionellen Kraftstoffen ein hohes Potenzial, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. „Im Unterschied zu anderen regenerativ gewonnenen Kraftstoffen wie Wasserstoff und Biogas kann synthetischer Dieselkraftstoff mit der vorhandenen Infrastruktur an allen Tankstellen vertrieben werden. Diese Vorteile müssen wir unbedingt nutzen“, so die Ministerin weiter. Bislang könne man die Chancen nur teilweise nutzen, nämlich dann, wenn synthetische Kraftstoffe den konventionellen, fossilen Kraftstoffen beigemischt werden. Der Verkauf reiner synthetischer Dieselkraftstoffe an öffentlichen Tankstellen sei bislang nicht möglich.

    Die synthetischen Dieselkraftstoffe müssten laut dem Antrag der drei Länder daher als an öffentlichen Tankstellen frei verkäufliche Kraftstoffe in die Verordnung aufgenommen werden. „Zahlreiche Studien belegen die Notwendigkeit von alternativen, gerade auch von synthetisch erzeugten Kraftstoffen. Die Forderung nach der Erlaubnis kommt im Übrigen auch aus den Reihen der Automobilwirtschaft. Gemeinsam mit Brandenburg und Hamburg haben wir einen entsprechenden Antrag im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates eingebracht, der eine große Mehrheit gefunden hat“, so Hoffmeister-Kraut weiter. „Wichtig ist hierbei allerdings, dass die Kraftstoffe nicht aus Rohstoffen bestehen, deren Herstellung in natürliche Ökosysteme eingreift.“

Mehr Informationen im Internet unter: www.baden-wuerttemberg.de